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   OLG Dresden, 15.03.1995 - 6 U 749/94   

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https://dejure.org/1995,12299
OLG Dresden, 15.03.1995 - 6 U 749/94 (https://dejure.org/1995,12299)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.03.1995 - 6 U 749/94 (https://dejure.org/1995,12299)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. März 1995 - 6 U 749/94 (https://dejure.org/1995,12299)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 138 780
    Anfechtbarkeit von notariellem Schuldversprechen und eine Bürgschaft der Ehefrau für die Schulden ihres Ehemannes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.04.1990 - IX ZR 111/89

    Bürgschaft - Unbestimmtheit

    Auszug aus OLG Dresden, 15.03.1995 - 6 U 749/94
    Auch die Erstreckung auf weitergehende Verbindlichkeiten wie Wechsel, Abtretungen und gesetzlichen Forderungsübergang ist nicht zu beanstanden, weil sich diese in Abweichung zum Urteil des BGH vom 5.4.1990 (NJW 1990, 1909, 1910) nur auf den Rahmen der bankmäßigen Geschäftsverbindung mit dem Hauptschuldner erstreckt.

    Im übrigen führt eine Unwirksamkeit dieser Alternativen allenfalls zu einer Teilnichtigkeit der Bürgschaftserklärung (BGH NJW 1990, 1909, 1910), die für die vorliegende Entscheidung ohne weitere Auswirkungen bliebe.

  • OLG Hamm, 29.01.1992 - 31 U 179/91

    Unwirksamkeit einer Bürgschaftsverpflichtung bei Unvermögen der Erfüllung der

    Auszug aus OLG Dresden, 15.03.1995 - 6 U 749/94
    (5) Die Tatsache, daß die Klägerin möglicherweise nie in der Lage sein wird, die Bürgschaftsverpflichtung zu erfüllen, reicht ebenfalls nicht, um von einer Sittenwidrigkeit der Bürgschaft auszugehen (OLG Hamm NJW-RR 1992, 1007 ; BGH NJW 1992, 896, 898).

    Eine derartige Bürgschaft zur Sicherung aller bestehenden und künftigen Forderungen eines Dritten ist grundsätzlich zulässig (OLG Hamm NJW-RR 1992, 1007 ).

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus OLG Dresden, 15.03.1995 - 6 U 749/94
    a) Eine solche setzt voraus, daß über den Rahmen privatautonomer Gestaltungsfreiheit hinaus Umstände vorliegen, die für eine Seite ungewöhnlich belastend und als Interessenausgleich offensichtlich unangemessen sind (BVerfG FamRZ 1994, 151, 154; Heinrichsmeier FamRZ 1994, 129, 135).
  • BGH, 05.01.1995 - IX ZR 85/94

    Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 15.03.1995 - 6 U 749/94
    Davon ist der BGH in seinem Urteil vom 5.1.1995 (ZIP 1995, 203 ) ausgegangen.
  • BGH, 16.01.1992 - IX ZR 113/91

    Voraussetzungen für die Beschränkung der Unwirksamkeitsfolge auf einen inhaltlich

    Auszug aus OLG Dresden, 15.03.1995 - 6 U 749/94
    (5) Die Tatsache, daß die Klägerin möglicherweise nie in der Lage sein wird, die Bürgschaftsverpflichtung zu erfüllen, reicht ebenfalls nicht, um von einer Sittenwidrigkeit der Bürgschaft auszugehen (OLG Hamm NJW-RR 1992, 1007 ; BGH NJW 1992, 896, 898).
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